Internet ab etwa 9 begleitet, soziale Netzwerke ab etwa 12. Apple Music ist ein Audiodienst mit offenem Erwachsenenkatalog und Social-Funktionen wie Profil, Folgen und gemeinsamem Hören. Ein eigenes Konto passt darum erst mit dem Mindestalter und Begleitung; jüngere Kinder hören über einen von den Eltern verwalteten Account im Familienabo.
Quelle nachlesen (öffnet in neuem Fenster)Apple Music kindersicher einstellen
Streamingdienst für Musik, Musikvideos und Live-Radio.
Worauf sich unsere Empfehlung stützt
Mediennutzung an Reife und Begleitung knüpfen, nicht allein am Alter. Inhalte und Funktionen mit dem Kind gemeinsam einordnen, datensparsam und kontrolliert beginnen.
Quelle nachlesen (öffnet in neuem Fenster)Einstellungen Schritt für Schritt
Wähle ein Alter als Orientierung. Die wichtigen Einstellungen rücken nach oben, weitere bleiben sichtbar.
Zur Orientierung für diese App. Die Einstellungsübersicht berücksichtigt zusätzlich Gerät und weitere Apps.
1 Apple Account für das Kind einrichten (Familienfreigabe) Wichtig
Das Kind bekommt einen eigenen Account mit eigenen Playlists und Empfehlungen, den du als Elternteil verwaltest. Nur so greifen Inhaltsbeschränkungen und Kaufanfragen für das Kind.
Das brauchst du: Dein iPhone oder iPad mit deinem Apple Account · Du bist Organisator oder Organisatorin der Familienfreigabe · Das echte Geburtsdatum des Kindes · Eine Zahlungsmethode im Konto (Apple verlangt sie zur Bestätigung als erwachsene Person)
- Öffne «Einstellungen»
- Tippe zuoberst auf deinen Namen
- Tippe auf «Familie»
- Tippe auf «Mitglied hinzufügen»
- Wähle «Kinderaccount erstellen»
- Gib den Namen und das richtige Geburtsdatum des Kindes ein
- Folge den Schritten und bestätige deine Zahlungsmethode
- Nimm die Einrichtung auf einem iPhone oder iPad vor. Im Browser lässt sich kein Account für ein Kind anlegen
So prüfst du es: Unter «Einstellungen» > dein Name > «Familie» erscheint das Kind als eigenes Mitglied. Meldest du das Kind auf seinem Gerät mit diesem Account an, taucht die Familie auch dort auf.
Der Account bleibt bis zum Mindestalter an die Familie gebunden; danach kann ihn das Kind eigenständig weiterführen. Gibst du ein falsches Geburtsdatum an, greifen die altersabhängigen Schutzfunktionen nicht. Ein gemeinsam genutztes Elternkonto ist keine Alternative: Empfehlungen, Hörverlauf und Beschränkungen lassen sich dann nicht trennen.
2 Anstössige Inhalte («Explicit») sperren Wichtig
Titel und Musikvideos mit der Markierung «Explicit» werden ausgegraut und lassen sich nicht abspielen.
Das brauchst du: Das Gerät des Kindes oder dein iPhone mit Zugriff auf das Kind in der Familienfreigabe · Der Bildschirmzeit-Code (auf iPhone und iPad)
- Öffne «Einstellungen»›«Bildschirmzeit»
- Tippe bei Familienfreigabe zuerst auf den Namen des Kindes
- Tippe auf «Beschränkungen» (Inhalts- und Datenschutzbeschränkungen)
- Aktiviere den Schalter zuoberst
- Tippe auf «Inhaltsbeschränkungen»
- Tippe auf «Musik, Podcasts, News, Fitness»
- Wähle die jugendfreie Variante statt «Explizit»
- Öffne die Apple-Music-App
- Tippe oben auf das Menü
- Öffne die «Einstellungen»
- Öffne den Bereich «Beschränkungen»
- Lege einen Code fest, den das Kind nicht kennt
- Schalte anstössige Inhalte aus
- Nimm die Einstellung auf dem Gerät des Kindes vor. Im Browser unter music.apple.com gibt es keinen eigenen Filter
- Öffne die Musik-App
- Öffne die Einstellungen der Musik-App
- Öffne den Bereich «Beschränkungen»
- Schalte anstössige Inhalte aus und sichere die Einstellung mit einem Code
So prüfst du es: Suche im Katalog nach einem Titel mit der Markierung «E»: Er ist ausgegraut und lässt sich nicht starten.
Der Filter greift dort, wo er gesetzt ist. Bei einem von der Familienfreigabe verwalteten Account wirkt er über die Geräte des Kindes hinweg; bei einem gewöhnlichen Account gilt er nur auf diesem einen Gerät. Er erfasst nur die Markierung «Explicit». Songtexte ohne diese Markierung, Live-Radio und Podcasts in der separaten App bleiben ungefiltert. Ohne Bildschirmzeit-Code kann das Kind die Einstellung selbst zurücksetzen.
3 Profil privat halten und «Folgen» einschränken Wichtig
Verhindert, dass Fremde dem Kind folgen und sehen, welche Musik es hört und welche Playlists es teilt.
Das brauchst du: Das Gerät, auf dem das Kind mit seinem Apple Account angemeldet ist
- Öffne die Musik-App
- Tippe oben rechts auf das Profilbild
- Tippe auf deinen Namen, um das Profil zu öffnen
- Tippe auf «Profil bearbeiten»
- Wähle bei «Wer darf dir folgen» die Option «Zugelassene Personen»
- Entferne in der Liste der Follower alle unbekannten Konten
- Schalte das Teilen der gehörten Musik aus
- Öffne die Apple-Music-App
- Tippe oben auf das Profilbild
- Öffne das eigene Profil und tippe auf «Profil bearbeiten»
- Wähle bei «Wer darf dir folgen» die Option «Zugelassene Personen»
- Entferne unbekannte Follower aus der Liste
- Nimm die Einstellung in der App vor. Der Webplayer bietet die Profilverwaltung nur eingeschränkt
So prüfst du es: Im Profil des Kindes steht bei «Wer darf dir folgen» die eingeschränkte Variante, und in der Follower-Liste stehen nur bekannte Personen.
Ein Profil ist freiwillig. Wenn das Kind keines braucht, ist es am einfachsten, gar keines anzulegen oder ein bestehendes zu löschen. Geteilte Playlists bleiben über einen weitergegebenen Link erreichbar, auch wenn das Profil eingeschränkt ist.
4 Hörverlauf und personalisierte Empfehlungen abschalten Wichtig
Apple wertet dann nicht mehr aus, was das Kind hört, um Empfehlungen und Sender zu personalisieren.
Das brauchst du: Das Gerät, auf dem das Kind mit seinem Apple Account angemeldet ist
- Öffne «Einstellungen»
- Scrolle zu «Apps» und öffne «Musik»
- Schalte «Hörverlauf verwenden» aus
- Öffne die Apple-Music-App
- Öffne die «Einstellungen»
- Schalte «Hörverlauf verwenden» aus
- Öffne die Einstellungen der Musik-App
- Öffne den Bereich «Allgemein»
- Deaktiviere «Hörverlauf verwenden»
So prüfst du es: Der Schalter «Hörverlauf verwenden» steht auf Aus. Neu gehörte Titel tauchen danach nicht mehr unter «Zuletzt gespielt» auf.
Ohne Hörverlauf werden «Für dich» und die persönlichen Mixe deutlich schwächer. Das ist ein bewusster Tausch: weniger Personalisierung gegen weniger Datenspur. Andere Apple-Dienste bleiben davon unberührt.
5 Kaufanfrage für Käufe und Downloads aktivieren Wichtig
Das Kind kann nichts mehr allein kaufen oder laden; jede Anfrage landet als Meldung bei dir zur Freigabe.
Das brauchst du: Dein iPhone oder iPad mit deinem Apple Account · Du bist Organisator oder Organisatorin der Familienfreigabe · Das Kind ist als Mitglied in der Familie eingerichtet
- Öffne «Einstellungen»
- Tippe zuoberst auf deinen Namen
- Tippe auf «Familie»
- Tippe auf den Namen des Kindes
- Tippe auf «Kaufanfrage»
- Aktiviere «Kaufanfrage stellen»
- Nimm die Einstellung auf einem iPhone oder iPad vor
So prüfst du es: Versucht das Kind etwas zu laden, erscheint auf deinem Gerät eine Meldung mit «Genehmigen» oder «Ablehnen».
Die Kaufanfrage gilt für den ganzen Account, nicht nur für Musik. Sie wird bei Kindern unter 18 automatisch gesetzt, lässt sich aber ausschalten. Darum lohnt sich die Kontrolle. Gratis-Downloads sind je nach Einstellung eingeschlossen oder nicht.
Was ihr besprechen solltet
Gut zu wissen
AGB und Rechtslage
Was der Anbieter vorgibt (AGB)
Regel des Anbieters, kein GesetzApple Music ist ein Streamingdienst für Musik, Musikvideos und Live-Radio und läuft über den Apple Account. Ein eigener Account setzt das Mindestalter voraus (in der Schweiz 13 Jahre). Für jüngere Kinder legen Eltern über die Familienfreigabe einen Apple Account für ein Kind an; dieser bleibt bis zum Erreichen des Mindestalters an die Familie gebunden. Anders als bei Spotify gibt es keine separate Kinder-App und kein eigenes Kinder-Konto mit reduziertem Katalog: Kinder sehen denselben Katalog wie Erwachsene, einschliesslich Musikvideos und Live-Radio. Der Filter gegen anstössige Inhalte sitzt nicht in der Musik-App, sondern in den Inhaltsbeschränkungen des Geräts (Bildschirmzeit). Ein Familienabo erlaubt bis zu sechs Personen mit je eigenem Account, eigenen Playlists und eigenen Empfehlungen.
Was das Schweizer Recht sagt
Rechtslage SchweizGesetzliches Mindestalter: Keines. In der Schweiz gibt es kein gesetzliches Mindestalter für die Nutzung eines Musik-Streamingdienstes. Die 13 Jahre sind das Mindestalter aus Apples Nutzungsbedingungen für den Apple Account, keine Rechtsvorschrift.
- revDSG (revidiertes Datenschutzgesetz, in Kraft seit 1.9.2023) für die Bearbeitung von Personendaten bei der Nutzung, auch durch Anbieter im Ausland
Das JSFVG (Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele, seit 2025) erfasst ausdrücklich Filme und Videospiele, nicht Musikstreaming. Apple Music führt neben Audio auch Musikvideos, verwendet dafür aber keine Alterskennzeichnung wie Filme oder Games, sondern nur die Markierung «Explicit» für anstössige Inhalte. Eine direkte Anwendbarkeit auf das Musikangebot ist nicht gegeben; bei Videoinhalten ist die Einordnung offen und vorsichtig zu bewerten.